Diensthunde

 

       Allgemeines

Der Diensthund ist ein polizeiliches Hilfsmittel im Einsatz bei der Polizei (körperliche Gewalt). Die Diensthunderassen werden vom „Arbeitskreis der diensthundehaltenden Behörden in Deutschland“ definiert. Zugelassene Rassen z.B. Rottweiler, Dobermann, Schäferhund etc. Erforderliche Eigenschaften müssen sein: Gute Nasenleistung, Unterordnungsfreude und Schutztrieb.

 

 

Einsatzgebiete sind: Schutzhund, Spürhund, Drogenspürhund, Sprengstoffspürhund, Brandmittelspürhund, Leichenspürhund, Personensuchhunde, Geldmittelspürhund.

 

Ein Schutzhund ist ein Hund, der die Schutzhundeausbildung durchlaufen hat mit diversen Prüfungen. Geeignet sind eigentlich alle Rassen. Spürhunde = Nasenarbeit (Fährtenarbeit), der Hund sucht mit Hilfe seiner Nase eine Fährte ab.

 

Der Schutzhund beginnt in frühen Jahren. Der Schutzärmel soll als Beute angesehen werden. Damit er das Verbellen lernt, muss man seinen Beutetrieb halten und nicht versuchen zu beruhigen. Deshalb muss man sich entscheiden, welche Schutzhundeausbildung man beschreitet. Die meistverbreitete Ausbildung ist die sportliche Schutzhundeausbildung.

Auch Polizeihunde genießen eine Schutzhundeausbildung die jedoch wesentlich komplizierter ist und auch schneller vonstattengehen muss. Hier ist nicht der Schutzärmel das Hauptaugenmerk des Hundes sondern der Hund muss später Täter stellen.

Die Schutzhundeprüfung wurde in einigen Ländern durch die Vielseitigkeitsprüfung für Gebrauchshunde ersetzt. Unterteilt in mehrere Prüfungen und je drei Sparten (Fährtenarbeit, Unterordnung und Schutzdienst) Zugelassen sind alle Rassen. Zum Bestehen benötigt man mindestens 70 %. Maximalpunktzahl ist 300.

Grundausbildung eines Polizeihundes

Dauer 70 Tage, werden benötigt für:

 

# Gezieltes Aufspüren von Beweismitteln

# Verfolgen von Täterfährten

# Aufspüren von versteckten Personen

# Verfolgen und Festhalten flüchtender Täter

# Abwehr von Angriffen auf den Polizeidiensthundeführer

# Unterschiedliche Gehorsamsübungen

 

Nach bestandener Prüfung wird jährlich die Prüfung wiederholt. Ein besonders ausgeprägter Spiel- und Beutetrieb sowie ein sicheres Umweltverhalten qualifizieren den Polizeidiensthund nach seiner Grundausbildung für eine Ausbildung als Polizeispürhund.

 

Der Geruchssinn des Hundes

Die Riechschleimhaut in Naseninneren nimmt eine Fläche von 151 cm ein (Mensch = 5 cm). Der Hund verfügt über 220 Mio. Riechzellen, der Mensch über 5 Mio. Der Hund kann bis zu 300 x pro Minute atmen. Er kann Duftgemische selektiv wahrnehmen, speichern und wiedererkennen.

 

 

Aufzucht von Welpen bei der Polizei

 

Die Polizei hat eine landeseigene Zucht. Jährlich werden ca. 35 Hunde gezüchtet. Die Betreuung der Zuchthündin erfolgt durch eine feste Bezugsperson. Die Aufzucht der Welpen erfolgt bis zur 8 Woche an der LPS für Diensthundeführer. Vor der Geburt zieht die Hündin in eine Wurfkiste und wird von einem erfahrenen Tierpfleger betreut. Für mehrere Stunden täglich kümmert sich ein Betreuer um Hündin und Welpen. Sind die Welpen 8 Wochen alt werden sie an interessierte Diensthundeführer zur Aufzucht gegeben. Er nimmt an Stunden in der Hundeschule teil. Das Land übernimmt die Kosten für Versicherung, Steuer und tierärztliche Behandlung. Veranlagungsprüfungen erfolgen im Alter von 4, 7, 11 und 14 Monaten.