Rechtslage für Hundebesitzer

 

Wozu dienen Hundegesetze und Hundeverordnungen?

Hier werden rechtskräftige Regelungen über die Haltung von Haushunden festgelegt. Sie gelten primär für s.g. bestimmte Rassen aber auch für normale Hunderassen.

 

Listenhunde sind z.B. nicht automatisch von Leinen und Maulkorb befreit. Auch werden teilweise Zucht- und Einfuhrverbote in der Verordnung geregelt.

 

In Einzelfällen kann der Hundehalter durch einen Nachweis (Wesenstest) die Ungefährlichkeit seines Hundes nachweisen und so die Einordnung als „gefährlicher Hund“ vermeiden. Aber auch normale Hunde können aufgrund ihrer Aggressivität oder Gefährlichkeit als gefährliche Hunde eingestuft werden.

 

Aber auch generelle Verbote wie Leinenzwang für alle in Grünanlagen und Parks, Länge der Hundeleine generell und in der Stadt, Kennzeichnungspflicht durch Mikrochips und Haftpflichtversicherung für Hundehalter.

 

Verstöße gegen diese Auflagen gelten als Ordnungswidrigkeit und können mit Geldbußen von bis zu 50.000 Euro geahndet werden. Eine Ordnungswidrigkeit sieht keine Haftstrafen vor sondern nur Geldbußen.

 

Jedes Bundesland verfügt über seine Verordnungen, Gesetze und Auflagen die man sich gut ansehen sollte, wenn man in dem jeweiligen Bundesland lebt. Aber nicht nur Deutschland verfügt über solche Verordnungen und Gesetze.

 

Wie kam es zur der „Kampfhund Diskussion“?

Im Jahre 2000 wurde ein Kind von zwei American Staffordshire Terriern totgebissen.

http://daserste.ndr.de/panorama/media/kampfhund100.html

In den Medien wurden sehr emotionale und kontroverse Debatten geführt und kurz danach wurde die Kampfhundeliste eingeführt. Dass diese Hunde aus der Haltung eines einschlägig vorbestraften Halters stammten wurde nur beiläufig erwähnt. Mit dieser Liste wollte man die Bevölkerung schützen.

 

Um heute einen Listenhund zu halten muss man folgende Auflagen erfüllen:

Polizeiliches Führungszeugnis

Sachkundenachweis

Maulkorb- und Leinenzwang (sofern nicht durch Wesenstest befreit)

Wesenstest

Zugangsverbot zu manchen Veranstaltungen und Orten

Unfruchtbarmachung (manche BL) 

Kennzeichnung des Grundstücks durch Schilder (in manchen BL)

 

 

Wesensteste sind nicht normiert was zu Verwirrungen führte (z.B. Maulkorb ja oder nein). Durch Anhebung der Steuern für Listenhunde füllten sich die Tierheime, da man nicht mehr im Stande war, die Kosten für diese Hunde auszubringen. In einigen Bundesländern führten Klagen gegen diese Hundeverordnung zum Erfolg. 2001 wurde ein Gesetz zur Bekämpfung gefährlicher Hunde im Deutschen Bundestag eingeführt, das die Einfuhr und die Zucht dieser Hunde verbieten sollte.

Ähnlich war es auch in der Schweiz. Auch hier ist ein kleines Kind von Pitbull Terriern getötet worden. Man spielte mit dem Gedanken, schärfere Halter- und Besitzregeln einzuführen. Eine Zeitung startete eine Petition die 185.000 Unterschriften zusammen bekam. So kam es, dass 2006 bestimmte Hunderassen nicht mehr angeschafft werden duften. Für Halter die schon einen solchen Listenhund besaßen wurde eine Sonderregelung zum Übergang eingeführt. Seit 2008 ist es gänzlich verboten bestimmte Kampfhunderassen zu halten.

Es gibt natürlich Kritiker, dieser Verordnung die den Kommunen und Ländern vorwerfen, zu vorschnell gehandelt zu haben. Auch die Regelungen sind nicht einheitlich. Was hier zählt muss eine Gemeinde weiter schon wieder nicht mehr zählen. Viele Betroffene kritisieren, dass der Tierschutz auf der Strecke bleibt und dem Hundehalter nur Einschränkungen gemacht werden.

Befürworter dieser Listen und Verordnungen argumentieren so, dass der Schutz anderer Lebewesen vor diesen Hunden die eine erhöhte Aggressionsbereitschaft haben, gewährleistet sein muss. Kurzfristig gedacht soll eine Einschränkung der Hundehaltung erreicht werden, langfristig soll ein Verbot dieser Hunde her.

Gegner dieser Liste sind der Meinung, dass nicht die Rasse an sich gefährlich ist, sondern jeder Hund im Einzelnen zu betrachten sei. Gefährliche Hunde werden nicht geboren, sie werden so erzogen.

Welche Gesetze für Hundebesitzer würdest DU abschaffen???

Als erstes würde ich das Gesetz „gefährliche Hunde“ abschaffen. Es gibt keine Hunde die gefährlich geboren werden. Man sollte die Züchter die ihre Hunde abgeben mehr in die Pflicht nehmen zu gucken, wo ihre Hunde hin vermittelt werden.

 

Weiterhin würde ich dafür sorgen wollen, dass alle Gesetze die die Haltung und den Umgang mit Hunden dokumentieren gleich wären. Alle Tests wären gleich, alle Prüfungen wären gleich. Damit ich als Halter mich nicht jedes Mal schlau machen muss was ich in dem jeweiligen Bundesland zu beachten habe.

 

Generell würde ich die Maulkorbpflicht abschaffen. Sie gibt anderen Leuten das Gefühl, dass der Hund gefährlich ist. Der Hundehalter sollte selber im Stande sein, einzuschätzen, ob sein Hund einen solchen Maulkorb tragen sollte oder nicht. Sollte es zu Vorfällen kommen gilt ein absoluter Maulkorbzwang (vorher sollte aber geprüft werden, warum es zu diesem Vorfall kam).

 

Das Gesetz 20/40 sollte nicht abgeschafft sondern für jeden Hundehalter eingeführt werden. Egal was er für einen Hund hat und egal wie viele er schon davor hatte. Hat er den Nachweis einmal gemacht, ist er für die nächsten Hunde befreit.

 

Gleicher Steuerbetrag für alle. Jeder Hund benutzt die gleichen Gehwege und macht den gleichen Dreck. Also gleiche Kosten für alle.

 

Auch sollte es nicht jedem Land überlassen bleiben, ob Hunde gechipt und versichert sind. Wer einen Hund hat oder sich besorgt, muss seinen Hund versichern und chippen.

Kreative Vorschläge für die Nutzung der Hundesteuer

Die Hundesteuer sollte mehr dafür eingesetzt werden, um z.B. großräumige Gelände die aus irgendwelchen Gründen nicht genutzt werden oder werden können einzuzäunen und den Hunden als Spiel- und Auslauffläche zu dienen. Es gibt viel zu wenige Möglichkeiten, seinen Hund einmal laufen zu lassen ohne Angst haben zu müssen, dass ein Fahrrad, ein Auto, Fußgänger oder eine Straße den Spaziergang kreuzen.

 

Ich würde die Hundesteuer vielleicht mit einem Besuch einer Hundeschule verbinden. Das man sagt, ich erhebe den Betrag von z.B. 100 Euro und für diese gezahlten 100 Euro erhalten ich zwei oder drei kostenlose Hundeschule Besuche. Was spricht dagegen, als Hundehalter später weiter die Hundeschule zu besuchen. So könnte auch falsche Erziehung des Hundehalters vorgebeugt werden.

 

Man könnte mit einem gewissen Betrag auch die ortsansässigen Tierheime unterstützen. Diese sind meist auf Spenden angewiesen. So hätten sie ein Budget über das sie verfügen könnten und könnten weiträumig damit planen. Das würde den Gebäuden, dem äußeren Erscheinungsbild und vor allem den Tieren zu Gute kommen.